FUST-Tirol    Positionen

„Jagdgatter” und Aussetzen von Wildtieren zum Abschuss


 Jagdgatter haben in Europa eine Geschichte von mehreren Jahrhunderten. Sie sind eingefriedete Areale (bis mehrere 1000 ha), in denen Wildarten, vor allem Schalenwildarten, in meist höherer Dichte gehalten werden, um Abschüsse zu erleichtern. Meist ist heute damit die Absicht höherer Einnahmen verbunden.
Speziell entwickelte Zucht-, Fütterungs-, Transport- und Vermarktungstechniken ermöglichen nun Manipulationen des Wildes, die den Prinzipien einer zeitgemäßen, nachhaltigen Jagd und den ethischen Grundsätzen großer Teile der Gesellschaft widersprechen. Durch mangelnde Unterscheidung zwischen nachhaltiger Jagd und anderen als „Jagd“ bezeichneten Aktivitäten wird „Die Jagd“ immer stärker ins Zwielicht gerückt. Zur klaren Unterscheidung und Abgrenzung sind zwei Prinzipien der Jagd-Nachhaltigkeit*) hilfreich:

  1. Die Jagd orientiert sich an der Bejagung von in der freien Wildbahn selbst reproduzierenden Wildtieren und
  2. die natürliche genetische Vielfalt der Wildarten wird durch eine entsprechende Jagdausübung erhalten und gefördert.

Aus diesen beiden Zielen ergeben sich folgende Konsequenzen:

1. Die Jagd orientiert sich an der Bejagung von in der freien Wildbahn reproduzierenden Wildtieren

Demgemäß gelten Abschüsse von Wildtieren in Gattern mit intensiven landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen grundsätzlich nicht als Jagd (unabhängig von der örtlichen Rechtslage). Sie scheiden somit aus der Nachhaltigkeitsbeurteilung von vornherein aus. Große Jagdgatter mit extensiven Produktionsbedingungen könnten sich hingegen ebenso wie Jagd außerhalb von Gattern der jagdlichen Nachhaltigkeitsbeurteilung unterziehen*). Im Interesse der gesellschaftlichen Akzeptanz und nachhaltigen Entwicklung der Jagd wird jedoch empfohlen, eine klare Abgrenzung zwischen Wildabschüssen in „freier Wildbahn“ („Jagdabschüsse“) und Abschüssen in Gattern („Gatterabschüsse“) zu ziehen, also zwei separate Tätigkeitsbereiche zu unterscheiden. „Gatterabschuss“ wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Zäune, Mauern oder andere künstliche Sperren bestehen, die den genetischen Austausch von Wild mit benachbarten Tieren der gleichen Art ganzjährig unterbinden (dauernde Wildeinschlüsse).

Unter dem oben genannten Nachhaltigkeitsprinzip ist weiters angeführt: „Es werden keine aus Zucht und Gatterhaltung stammenden Wildtiere bejagt“. Dadurch sollen folgende Gepflogenheiten eingeschränkt werden: In manchen Jagdgebieten werden Wildtiere aus (Zucht)Gattern oder Volieren vor der Abhaltung von „Jagden“ in freier Wildbahn ausgelassen, um bereits im gleichen Jahr höhere Jagdstrecken zu erzielen. Dies gilt besonders für Fasane (so genannte „Kistlfasane“), Stockenten, Wildschweine und in manchen westeuropäischen Ländern für Rothühner. Aber auch auf Geweihträger wie den Rothirsch trifft dies zu. Teilweise werden solche Tiere vor Beginn der „Jagd“ in die Nähe von Schützenständen gebracht, um sie knapp vor oder während der Abschussaktion freizulassen. Auch „Vorbestellungen“ der Strecken-Stückzahl und beim Schalenwild auch der Stärke der Tiere vor der „Jagd“ kommen vor. Tiere, die auf diese Art ausgebracht werden und die Abschussaktionen überleben, vor allem Fasane und Rothühner, haben nur eine geringe Chance, in freier Wildbahn zu überleben.

Sowohl die Veräußerung als auch das Freilassen von Wildtieren, die aus Züchtung oder Haltung für sportliche Zwecke stammen, entsprechen nicht dem Nachhaltigkeitsprinzip der Jagd. Dies gilt jedoch nicht für die tierschutz- und artgerechte Auswilderung von Wildtieren autochthoner Arten zum Aufbau und zur Erhaltung selbst reproduzierender, langfristig überlebensfähiger Populationen (z. B. Steinwild, Raufußhühner, Braunbär) unter wissenschaftlicher Begleitung. Die Bejagung ist nach der Auswilderung für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen und durch eine darauf folgende Bejagung darf nicht ein Großteil der ausgewilderten Tiere wieder entnommen werden. Das Ausbrüten und Aufziehen von „ausgemähten“ oder bedrohten Gelegen und das anschließende Freilassen ist von der Beurteilung ausgenommen.

Abgesehen von den begründeten Ausnahmen entsprechen somit weder die Weitergabe (Verkauf, etc.) noch die Freilassung von Wildtieren aus Gattern und Volieren zum Abschuss den Anforderungen an eine zeitgemäße, nachhaltige Jagd.

Darüber hinaus sprechen in einigen Staaten auch rechtliche Gründe dagegen: In Deutschland z.B. besteht keine befugte Jagdausübung bei Abschuss von aus Gattern stammendem Wild, wodurch strafbares Führen der Waffe mit der Rechtsfolge einer Versagung des Jagdscheines auf 5 Jahre entsteht.

2. Die natürliche genetische Vielfalt der Wildarten wird durch eine entsprechende Jagdausübung erhalten und gefördert

Dieses Nachhaltigkeitsprinzip beinhaltet die Forderung „Autochthone Wildtierpopulationen dürfen nicht durch Einbringung nicht-autochthoner Wildtiere verfälscht werden“. „Nicht-autochthon“ sind jene Arten, die in einem bestimmten Gebiet nicht einheimisch sind oder waren (gebietsfremde oder faunenfremde Arten). Dies umfasst alle Wildarten, die nicht zum potenziellen natürlichen Wildarteninventar eines Wildlebensraumes gehören.

Insbesondere sind damit Wildtiere derjenigen Arten gemeint, die nach dem Referenzjahr 1492 (Entdeckung Amerikas) unter direkter oder indirekter Mithilfe des Menschen ins Land gelangt sind.

Die Wiederansiedlung ursprünglich heimischer Arten, die zeitweilig ausgerottet oder deren Populationen vorübergehend erloschen sind, ist damit nicht gemeint. Es geht hier um die Einbringung von nicht autochthonen Wildarten zur „Aufartung“ oder künstlichen Erhöhung der Wildarten-Vielfalt. Die Einbringung solcher Tiere ist im Interesse der Erhaltung und Förderung der natürlichen genetischen Variabilität und Entwicklung der autochthonen Wildtiere problematisch. Sie entspricht nicht den Kriterien einer nachhaltigen Jagdausübung.

Resümee

Im Hinblick auf die Einhaltung der genannten Nachhaltigkeitskriterien für die Jagd sollten

  1. Abschüsse von Wildtieren in Gattern als Gatterabschüsse und nicht als Jagd bezeichnet werden, wodurch Gatter bei der jagdlichen Nachhaltigkeitsbeurteilung automatisch ausscheiden,
  2. keine Veräußerung (Weitergabe, Verkauf) von Wildtieren aus Gattern oder Volieren zum Zweck des Abschusses in freier Wildbahn erfolgen,
  3. kein Freilassen von Wildtieren aus Gattern oder Volieren zum Abschuss stattfinden, und
  4. keine nicht-autochthonen Wildarten in die freie Wildbahn eingebracht werden.

*  Prinzipien, Kriterien und Indikatoren für nachhaltige Jagd mit der Möglichkeit zur Selbstbewertung siehe im Internet unter http://www.biodiv.at/chm/jagd


Für den FUST-Tirol:

  • Dr. Michl EBNER, Mitglied des Europäischen Parlaments, FUST-Vorsitzender;
  • Prof. DI. Dr. Friedrich REIMOSER, Forschungsinstitut für Wildtierkunde & Ökologie, Vet. Med. Univ. Wien;
  • Prof. Dr. Dr. Sven HERZOG, Wildökologie, TU Dresden.

Fotos: FUST-Tirol

Zitierweise:

FUST-Tirol (2008): „Jagdgatter" und Aussetzung von Wildtieren zum Abschuss. – FUST-Position 7; Forschungs und Versuchsprojekt „Alpine Umweltgestaltung” des
Förderungsvereins für Umweltstudien (FUST-Tirol, Achenkirch); www.fust.at; 4 Seiten.

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FUST-Tirol    Positionen

Weide und Wald im Alpenraum
Weidewirtschaft - Nutzen oder Schaden?


Ausgangslage

positionen_02_1Historisch gewachsene Weiderechte sind für den Alpenraum typisch. Almwirtschaft mit Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden hat allerdings vielerorts zu Konflikten zwischen Weideberechtigten, Grundbesitzern, Förstern und Jägern geführt. Die im Zusammenhang mit Weidenutzung entstehenden Probleme ergeben sich zumeist aus einer mangelnden räumlichen und zeitlichen Abstimmung mit anderen Nutzungsformen sowie aus zu hohen Beweidungsintensitäten. Eine besondere Rolle spielt dabei die im Wald ausgeübte Weide, die oft gravierende forstliche Probleme bringt: Bodenverdichtung und Abnahme des Speichervermögens für Niederschlagswasser; Ausfall von Baumarten — vor allem Laubbaumarten — durch starken Verbiss; Liege- und Trittschäden; Wurzelverletzungen und in der Folge Rotfäuleschäden an den Bäumen; Zuwachsverlust am Wald, usw. Besonders in steilen Schutzwäldern auf Mischwaldstandorten ergibt sich oft folgender unerwünschter Wirkungskreis: Alte Wälder aus Fichte, Tanne und Laubbaumarten werden lückig, es stellen sich zwar Sämlinge von allen Baumarten ein, aber Laubbäume und Tanne können wegen des Weide- und Wildeinflusses nicht aufwachsen. Nur die Fichte bleibt übrig, das Altholz bricht zusammen oder wird geerntet. Die heranwachsenden Fichten-Reinbestände sind dann besonders anfällig für weitere Schäden. Die Folge sind zum Teil offene Landschaften mit starker Bodenerosion, vor allem in steileren Hanglagen.

Mögliche Vorteile der Weide für andere Landnutzer (Forstwirtschaft, Tourismus, Jagd, Natur- und Landschaftsschutz) werden selten in Betracht gezogen. Sowohl für Waldweide als auch für die Wald-Weide-Trennung gibt es Subventionen. Unkoordinierte Förderungsmaßnahmen führen aber zu ineffizientem Einsatz finanzieller Mittel. Um negative Auswirkungen der Beweidung zu vermeiden und Vorteile optimal zu nutzen, sind vor allem folgende Gesichtspunkte zu beachten:

Klare Ziele für Wald-Weide-Regulierung

Anstatt generell von "Wald-Weide-Trennung" zu sprechen, sollte besser die Formulierung "Wald-Weide-Regulierung" verwendet werden. Dadurch wird klar, dass die vollständige Trennung von Wald und Weide nur eine aber nicht die einzige Option einer Weideregulierung ist. Grundsätzlich lassen sich folgende Nutzungszieltypen unterscheiden: Unbeweidete Nichtwaldflächen (kein Wald, keine Weide); Reinweide (Weideflächen ohne Bäume); Bestockte Weide bzw. Weidewald (Weideflächen mit Bäumen); Waldweide (Wald mit Beweidung); Wald (ohne Viehweide).

Eine eindeutige Zielsetzung für die Landnutzung und speziell für beweidete Flächen ist erforderlich, um den Einfluss des Viehs und auch der im selben Gebiet lebenden Wildwiederkäuer (Schalenwildarten) auf die Vegetation bewerten zu können. Während ein "Weidewald" primär Weidezwecken dient und ein geschlossener Wald ohnedies unerwünscht ist (Verbiss der Jungbäume ist kein Problem, sondern kann sogar nützlich sein), ist eine Beweidung von Waldflächen, die primär der Holzproduktion dienen ("Waldweide"), meist problematisch, weil dieser Zielsetzung entgegenstehende Schäden durch Vieh oder/und Schalenwild leicht entstehen können. Für Wälder mit primär Schutzwirkung gegen Lawinen, Steinschlag, Erosion etc. ist eine konsequente Trennung von Wald und Weide meist die einzige Problemlösung.

Wechselwirkungen beachten

Synergistische, also nutzbringende Wechselwirkungen zwischen Almwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Naturschutz können vor allem dort entstehen, wo zum Beispiel die positiven Auswirkungen der Weide auf den Lebensraum der Rauhfußhühner und des Schalenwildes zum Tragen kommen. So wirken sich Weidewälder günstig auf das Auerhuhn aus; Beweidung im Waldgrenzbereich bewirkt günstige Waldstrukturen für Birkhuhnpopulationen. Weideflächen sind auch günstig als Äsungsflächen für Schalenwild, vor allem im Frühjahr und Herbst. Es besteht eine geringe Wildschadenanfälligkeit dieser Flächen, die bei Umwandlung in Wald oft zu Wildschaden-Schwerpunkten werden. Deshalb sollten Reinweideflächen auch unterhalb der natürlichen Waldgrenze erhalten werden.

Weideflächen können wesentlich zum Natur- und Landschaftsschutz beitragen (z.B. landschaftsprägende parkartige Vegetationsstrukturen, erhöhte Biodiversität durch spezielle Pflanzengesellschaften) und sich positiv auf den Tourismus (Landschaftsattraktivität) auswirken. Um negative Auswirkungen des Tourismus auf Wildtiere zu vermeiden, ist eine gezielte Lenkung des Tourismus und der alpinen Freizeitbeschäftigungen erforderlich.

Antagonistische Wechselwirkungen — wenn eine Nutzungsform zum Schaden der anderen führt — ergeben sich vor allem bei der Beweidung von Waldgebieten, wenn dadurch forstliche Ziele nicht erreicht werden und sich Wildverbiss durch die zusätzliche Weide stärker negativ auswirkt. Im Schutzwald und in Arbeitsfeldern der Wildbach- und Lawinenverbauung kann dies besonders stark ins Gewicht fallen.

Beweidung in Hochlagen über etwa 2000 m Seehöhe führt häufig zur Äsungskonkurrenz mit Wildtieren, während dosierte Beweidung auf Almflächen unter dieser Höhengrenze die Menge und Qualität der Nahrung für das Wild in der Regel erhöhen.

Belastungsgrenzen, Monitoring

Der Einhaltung von Belastungsgrenzen (Verbiss- und Trittbelastungen an der Vegetation, Verdichtung oder Erosion des Bodens) und der Vermeidung von "Überbeweidung" kommt wesentliche Bedeutung zu. Dies erfordert die Feststellung der maximalen Belastbarkeit von Weideflächen (Bonitierung, etc.) in Abhängigkeit von Art, Intensität und Dauer der Weide sowie von Tierart, Rasse und Viehgewicht. Alte Weiderechte, die von Stückzahlen ausgehen, sind angesichts der stark gestiegenen Viehgewichte zu überprüfen und anzupassen. Ursprüngliche, standortangepasste Viehrassen sollten erhalten und stärker gefördert werden. Objektive Monitoringsysteme (z.B. Kontrollzäune, Indikatorpflanzen) sind Voraussetzung für die Kontrolle der Vegetationsbelastung.

Integrale Raumplanung

Als Grundlagen erforderlich sind:

  • eine regionale Erfassung der ökologischen Ausgangslage, der Nutzungsziele der Grundeigentümer und der Weiderechte;
  • die Prüfung von Nutzungskonflikten sowie von synergistischen Einsatzmöglichkeiten der Beweidung;
  • die Erstellung und Förderung eines integralen Raumplanungskonzeptes.

Die rechtlichen Grundlagen dafür sind zu verbessern. Die ökonomischen Vorteile einer besseren Nutzungsabstimmung sollen durch eine regionale volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für Mehrfachnutzungen von Berggebieten transparent gemacht werden. Konkrete Maßnahmen der ortsbezogenen Problementflechtung, wie Ablöse von problematischen Weiderechten durch Geld oder Holznutzungsrechte, Grund-Tausch, Erweiterung von Lichtweide-Flächen (Almen) etc., sind eine wesentliche Voraussetzung für die Harmonisierung der Landnutzung.

Fazit

Beweidung auf offenen Flächen und im Wald, Forstwirtschaft, Wildbewirtschaftung und Freizeitbetätigung des Menschen in der Natur bilden eine komplexe, in Wechselwirkung stehende Einheit. Weide ist grundsätzlich als gleichberechtigt mit anderen Landnutzungsformen (wie Holzproduktion, Jagd, Tourismus oder Naturschutz) zu sehen. Einige Nutzungsformen können sich, wenn sie am selben Ort erfolgen, gegenseitig gravierend schädigen oder die Erhaltung der Schutzfunktion des Waldes gefährden. Sie können sich aber auch positiv beeinflussen, wenn Wechselwirkungen beachtet, Belastungsgrenzen des Ökosystems eingehalten werden und die Nutzungen dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgen.

Im Interesse einer harmonischen und nachhaltigen Mehrfachnutzung des Alpenraumes ist zusätzlich zur Vermeidung von weidebedingten Schäden die verstärkte Aktivierung von positiven Auswirkungen der Weide erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Erhaltung günstiger Lebensräume für Wildtiere sowie die Minimierung der Wildschadenanfälligkeit von Waldflächen, aber auch im Hinblick auf Tourismus sowie allgemeine Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes. Um dieses Ziel zu erreichen, ist anstelle von unkoordinierten Planungen einzelner Nutzungsarten eine integrale Raumplanung mit ökologisch ausgerichteter Prioritätensetzung bei der Landnutzung erforderlich, die auch ökonomische Vorteile bringt. Dafür sollte eine Koordinationsstelle (Bund, Länder) eingerichtet werden, und die rechtlichen Grundlagen und finanziellen Anreize müssen verbessert werden.
Weidelandschaft

Weidelandschaft

Bergweide, Forstwirtschaft, Wildbewirtschaftung und Freizeitbetätigung des Menschen in der Natur bilden eine komplexe, in Wechselwirkung stehende Einheit. Sie können sich auch positiv beeinflussen, wenn Wechselwirkungen beachtet, Belastungsgrenzen des Ökosystems eingehalten werden und die Nutzungen dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgen.

Für den FUST-Tirol:

  • Landtagsvizepräsident Anton STEIXNER, Vorsitzender;
  • Univ. Prof. DI Dr. Edwin DONAUBAUER, Vorsitzender des Fachlichen Lenkungsausschusses.
  • Univ. Prof. DI Dr. Friedrich REIMOSER, Forsch.-Inst. f. Wildtierkunde u. Ökologie d. Veterinärmed. Univ. Wien, Projektkoordinator.

Fotos: F. Reimoser

Zitierweise:

FUST-Tirol (2002): Weide und Wald im Alpenraum. Weidewirtschaft - Nutzen oder Schaden? – FUST-Position 2; Forschungs und Versuchsprojekt „Alpine Umweltgestaltung” des Förderungsvereins für Umweltstudien (FUST-Tirol, Achenkirch); www.fust.at; 5 Seiten.

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