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Winterfütterung von Rot- und Rehwild


Eine Wildtierfütterung ist nur dann fachlich vertretbar, wenn sie positive Folgewirkungen ausweist, die den Anforderungen der Nachhaltigkeit entsprechen.Pro und Kontra der Wildtierfütterung werden in Europa nicht nur in Jägerkreisen diskutiert. Auch von Biologen und Jagdkritikern wird der Sinn der Fütterung einiger weniger Wildtierarten immer öfter in Frage gestellt. Plausible Begründungen werden verlangt: Bei welchen Wildarten und wo ist eine winterliche Fütterung vertretbar? Wann zweckmäßig oder gar erforderlich? Die Antwort ist in erster Linie von den regionalen naturräumlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie von den jeweiligen Motiven und Zielen der lokalen Grundbesitzer und Jäger abhängig. Grundsätzlich gilt bei fachgerechter Durchführung: Fütterung reduziert die Sterblichkeit in der Wildpopulation, erhöht deren Zuwachs und beeinflusst die Raumnutzung des Wildes.

Pflanzenfresser sind von Natur aus auf natürliche Nahrungs-Engpässe („Notzeiten“) eingestellt - nicht nur das im Regelfall ungefütterte Gamswild. Dennoch gibt es im Rahmen einiger jagdgesetzlicher Fütterungs-Bestimmungen als Begründung den missverständlichen Begriff „Notzeit“. Aus dem Blickwinkel des Tierschutzes sind allenfalls menschlich verschärfte Nahrungs-Engpässe ins Treffen zu führen, die man durch Fütterung auszugleichen versucht. Aus dem Blickwinkel des „Waldschutzes“ hingegen ist eine Wildfütterung und damit eine Lenkung dieser problematischen Wildtierarten weg von schadenssensiblen Standorten aus ökologischen Gründen bedeutsam.

Zur Überwinterung von Reh- und Rotwild (Fütterung bzw. Nicht-Fütterung) bestehen in Mitteleuropa sehr unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. Auch in Österreich gewähren die Landesjagdgesetze erheblichen Spielraum, sodass Ausmaß und Intensität der Fütterung verschieden sein können. Dieser gesetzliche Freiraum erlaubt eine Wildbewirtschaftung auf unterschiedlichem „Nachhaltigkeits-Niveau“ und eine flexible Anpassung der Hege an unterschiedliche Zielsetzungen und an sich ändernde Rahmenbedingungen.

Eine generelle Fütterungsverpflichtung oder ein generelles Fütterungsverbot allerdings sind unflexibel und würden im Grundeigentümer-Reviersystem mitteleuropäischer Prägung auch das Eigentumsrecht erheblich einschränken, weil hier die Jagd Teil der Land- und Forstwirtschaft ist und traditionell als Jagdwirtschaft betrieben wird. Somit besteht ein erheblicher Unterschied zu einer lediglich „aneignenden Nutzungsform“ weitgehend ohne Fütterung, wie sie in anderen Jagdsystemen zur Tradition geworden ist (z.B. in der Schweiz im Kanton Graubünden).

Grundsatzfragen zur Winterfütterung

Aus der Skepsis gegenüber menschlichen Eingriffen in unsere Wildtierpopulationen wird aus jagdkritischer Sicht immer häufiger die Frage gestellt: Ist es wünschenswert, dass wild lebende Tiere vom Menschen durch Fütterung abhängig gemacht werden, wenn die Art auch ohne Fütterung überleben kann? Umgekehrt ist kritisch zu hinterfragen: Wo kann und will der Mensch in der Zivilisationslandschaft Mitteleuropas mit ungelenktem Wild leben und auf die Fütterung als Lenkungsinstrument verzichten? Denn die Wildtiere leben in unserer Kulturlandschaft ohnehin in voller Abhängigkeit von der menschlichen Landnutzung. So hat z.B. Rodung zu einer verringerten Bewaldung geführt und wurde im Wald vielerorts das Angebot an Straucharten und Pioniergehölzen verringert, wodurch sich die Pflanzenfresser auf forstlich bedeutsamere Baumarten verlagert haben. Auch die Motivation und Begründung für die Winterfütterung hat sich im Laufe der letzten etwa drei Jahrhunderte in Mitteleuropa stark gewandelt. Die Meinungen pro und contra Fütterung können je nach Blickwinkel höchst unterschiedlich ausfallen, weil in Abhängigkeit von den Interessen, Einstellungen und Ideologien sowie vom jeweiligen Betrachtungszeitraum unterschiedliche Aspekte wichtig erscheinen und in den Vordergrund gerückt werden.

Zu den oben genannten Fragen müssen situationsgerechte und ehrliche Antworten gefunden werden, die glaubwürdig zu vertreten sind. Fällt die Entscheidung zugunsten der Fütterung, muss diese fachkundig durchgeführt werden, denn Füttern mit mangelhaftem Fachwissen ist fahrlässig: Fütterungsfehler verursachen erhebliche Leiden für das Wild und Schäden am Lebensraum. Und es besteht auch die Gefahr, gegen rechtliche Vorgaben im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit zu verstoßen. Deshalb muss gelten: Statt uninformiert und damit womöglich fehlerhaft oder halbherzig zu füttern, ist es besser, gar nicht zu füttern.

Bei einer Entscheidung für die Fütterung ist sicherzustellen, dass die in der Folge höheren Abschuss-Erfordernisse tatsächlich bewältigt werden können. Ansonsten hat die Futtervorlage eine Zunahme der Wilddichte zur Folge und steigert dadurch die Wildschadensgefahr.

Bei einer Entscheidung gegen die Fütterung sind in der Kulturlandschaft die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem Wild eine ungestörte Überwinterung in geeigneten Lebensräumen ermöglichen, in denen das natürliche Nahrungsangebot bei tragbaren Schäden genutzt werden kann und wo auch die menschliche Rücksichtnahme und Schadenstoleranz langfristig sicher gestellt sind.

Kleine Fehler – große Wirkungen

Die Empfindlichkeit des Verdauungssystems von Wildwiederkäuern, ebenso die erhöhte Anfälligkeit vieler Wälder für Schäl- oder Verbissschäden sowie die verringerte Toleranz gegenüber Verbiss und Schälung auf Grund der hohen Anforderungen der Öffentlichkeit und der Eigentümer an den Wald stellen in unserer Kulturlandschaft enorm hohe Anforderungen auch an eine Hege mittels Fütterung. Wenn Fütterungsfehler nicht vermieden werden, wird die Wirkung der Wildfütterung sehr rasch kontraproduktiv und man löst damit Wildschäden aus. Auch die Gefahr der Ausbreitung von Wildkrankheiten steigt durch die fütterungsbedingt stärkeren Wildkonzentrationen. Die generell hohe Fehleranfälligkeit der Winterfütterung kann zu einem starken Argument gegen das Füttern werden, vor allem in empfindlichen Lebensräumen (karge Standorte mit wenig Waldverjüngung) und bei stärkeren Wildkonzentrationen (z.B. Rotwildrudel mit deutlich mehr als 50 Stück).

Fachkenntnisse, die für eine artgerechte und ökologisch vertretbare Wildtierfütterung unbedingt erforderlich sind (Themenbereiche):

  1. Verdauungsvorgänge beim Wildwiederkäuer (incl. fütterungsbedingte Verdauungsstörungen und Erkrankungen);
  2. Nahrungswahl, saisonaler Nahrungsbedarf, saisonale Raumnutzung des Wildes;
  3. Wechselwirkungen zwischen Wildwiederkäuer und Lebensraum (v.a. im Hinblick auf die regionalen Wildschadens-Risiken und auf die Konkurrenz zu anderen Tierarten);
  4. Eignung und Qualität von Futtermitteln (incl. Grundlagen der Futtermittelproduktion, der Futtermittelhygiene und der Vorlagetechnik);
  5. Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Wildfütterung (vom Hegerecht und dessen Grenzen über die wildökologische Raumplanung bis hin zur Lebensmittelsicherheit beim Wildbret).

Wo füttern?

Vordergründig wird oft davon ausgegangen, dass eine Fütterung des Wildes vor allem in schneereichen Bergregionen zu rechtfertigen oder zu fordern sei, und dass sie in klimatisch günstigen Tieflagen am ehesten entbehrlich sei. Sofern allerdings die Wildschadens-Reduktion im Vordergrund steht, kann es in der Kulturlandschaft aber auch umgekehrt sein. In den klimatisch milderen Lebensräumen wurden Wälder großteils für die Landwirtschaft gerodet. Damit wurde die Differenz zwischen sommerlichem und winterlichem Nahrungsangebot stark erhöht. Während der Vegetationszeit gibt es auf Äckern und Wiesen für die Tiere einen unnatürlich reich gedeckten Tisch – das erlaubt hohe Zuwachsraten. Nach der Ernte und im Winter entzieht der Mensch den Pflanzenfressern hingegen diese Äsungsfülle und provoziert damit „künstliche“ Nahrungsengpässe und Raumnutzungsänderungen der Tiere. Dadurch kommt es in den Waldinseln solcher Landschaften zu einem starken saisonalen Anstieg der Wilddichte. Dies trifft insbesondere auf das Rehwild zu. Unter solchen Rahmenbedingungen lässt sich z.B. mittels Fütterung des Rehwildes außerhalb dieser Waldinseln eine erhebliche Verbiss-Entlastung erzielen, wenn gleichzeitig für entsprechende Deckungsmöglichkeiten abseits des Waldes gesorgt wird, z.B. mit gemischter Winterbegrünung, die auf Äckern sowohl Äsung als auch Deckung bietet.

Schneereiche Gebirgs-Standorte hingegen würden von den meisten Rehen von Natur aus im Winter verlassen werden. Erst im Frühjahr nach dem Austreiben der Bodenvegetation, wenn die Verbissgefahr an jungen Bäumen hier wieder wesentlich geringer wird, kommen die Tiere zurück. An solchen Gebirgsstandorten, vor allem wenn es sich um karge Standorte mit sehr langsamer Waldverjüngung handelt, sollte auf eine Winterfütterung aus Waldschutz-Gründen besser verzichtet werden. Wenn das Wild durch Winterfütterung in solchen Lagen gehalten wird, entsteht während der Übergangszeiten im Spätherbst und insbesondere im Spätwinter und Frühjahr durch die Anwesenheit der Tiere eine stark erhöhte Verbissgefahr für die Waldverjüngung, weil zu dieser Zeit andere Äsung kaum verfügbar ist. Wenn das Wild durch Futtervorlage an solchen Standorten „künstlich angebunden“ wird, steht es außerdem den Winter über in massiver Abhängigkeit vom Menschen. Selbst kurzfristige Unterbrechungen der Futtervorlage können unter solchen Rahmenbedingungen für die Tiere sehr nachteilig werden. Wesentlich günstiger wäre es, für das Wild geeignete und ungestörte Überwinterungs-Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen (auch in tieferen Lagen), jahreszeitliche Wanderungen der Tiere wieder stärker zu ermöglichen und somit von der „technischen Krücke“ der Winterfütterung weniger abhängig zu werden.

Chance oder Risiko für den Lebensraum?

Verbeißen und Schälen ist für Pflanzenfresser nichts Unnatürliches. Die plausibel erscheinende Theorie einer erfolgreichen Winterfütterung lautet: „Was an der Fütterung an Nahrung aufgenommen wird, wird nicht gleichzeitig im Lebensraum weggeäst – deshalb leistet jede Fütterung einen gewissen Beitrag zur Wildschadensvermeidung.“ Diese Einschätzung wird allerdings nur unter folgenden fünf Voraussetzungen in der Praxis zutreffen:

  1. wenn der Fütterungsstandort und die Wintereinstände abseits von verbiss- oder schälgefährdeten Flächen liegen und wenn beim Rotwild eine revierübergreifende Abstimmung stattfindet. Ansonsten können durch das Zuziehen von Wild sogar erhöhte Wildschäden ausgelöst werden,
  2. wenn bei der Futtermittelwahl keinerlei Fehler gemacht werden;
  3. wenn alle zuziehenden Stücke jederzeit ausreichend Futter aufnehmen können (verfügbare Flächengröße, geeignete Vorlagetechnik, keine Unterbrechungen der Versorgung während der gesamten Fütterungsperiode);
  4. wenn es keine Störungen am Futterplatz, im Fütterungseinstand und im Bereich der Wechsel dazwischen gibt (auch keine jagdlichen!) – kein „Warteraum-Effekt“;
  5. wenn durch ausreichenden Abschuss ein entsprechender jagdlicher Ausgleich für verringerte Fallwildzahlen und für erhöhten Zuwachs jagdtechnisch möglich ist und in vollem Umfang erfolgt.

Es ist eine große Herausforderung die Einhaltung aller fünf genannten Voraussetzungen dauerhaft zu gewährleisten. Da selbst kleine Fehler im Bereich von größeren Wildansammlungen erhebliche Wildschäden provozieren können, reichen einige wenige „unvorhersehbare Vorfälle” oder Missgeschicke aus, um den Erfolg bezüglich Wildschadensvermeidung in kurzer Zeit zunichte zu machen. Das gilt vor allem im Bereich von Rotwild-Wintereinständen mit schälgefährdeten Waldbeständen (die über mehrere Jahrzehnte schälanfällig sind), ebenso für langsam wüchsige, karge Waldstandorte, auf denen schon eine geringe Verbissintensität sehr schädliche Auswirkungen auf die Waldverjüngung haben kann.

Größere Wildansammlungen über mehrere Monate hinweg sind auch in der Naturlandschaft nichts Ungewöhnliches. Je enger in der Kulturlandschaft allerdings die Verflechtung von Fütterungseinständen mit Nutztierweiden und –futterwiesen ist, desto größer ist auch die Gefahr der wechselseitigen Übertragung von Krankheiten oder Parasiten. Und angesichts des Klimawandels, oder z.B. bei Futtermittelankauf aus anderen Ländern, ist zusätzlich mit neuen Krankheitsrisiken zu rechnen.

Fazit

Die Berücksichtigung der genannten wildbiologischen, waldbaulichen, veterinärmedizinischen und jagdlichen Anforderungen ist für eine fachlich vertretbare Winterfütterung von Rot- und Rehwild unverzichtbar. Eine Wildtierfütterung ist nur dann fachlich vertretbar, wenn sie positive Folgewirkungen ausweist, die in den Indikatoren für nachhaltige Jagd erkennbar sind (Forstner et al. 2006, Österr. Agrarverlag, ISBN 10: 3-7040-2202-0 bzw. http://www.biodiv.at/chm/jagd). Dabei kommt es gleichermaßen auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit, den ökologischen, den ökonomischen und den sozio-kulturellen Bereich an. Eine Fütterungspraxis ist somit dann zukunftsfähig, wenn sie sich am Prüfstand einer kritischen Nachhaltigkeitsbetrachtung bewährt, die naturräumliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte ausgewogen berücksichtigt.


Für den FUST-Tirol:

  • Dr. Michl EBNER, FUST-Vorsitzender;
  • Dr. Friedrich VÖLK, Österreichische Bundesforste AG, Geschäftsfeld Jagd sowie FUST-Lenkungsausschuss

Univ. Prof. Dr. Friedrich REIMOSER, Forschungsinstitut für Wildtierkunde & Ökologie, Vet. Med. Univ. Wien; Projektkoordinator.

Fotos: FUST-Tirol

Zitierweise:

FUST-Tirol (2010): Winterfütterung von Rot- und Rehwild. – FUST-Position 8; Forschungs und Versuchsprojekt „Alpine Umweltgestaltung” des Förderungsvereins für Umweltstudien (FUST-Tirol, Achenkirch); www.fust.at; 6 Seiten.

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Rotwild: Wintergatter und Ausgrenzungszäune
Zäune – Lösung oder Problem?


Wintergatter

Als Wintergatter werden eingezäunte Teilbereiche von Jagdrevieren bezeichnet, in die das Rotwild im Herbst durch die dort einsetzende Winterfütterung zusammengezogen wird und wo es bis zur Öffnung des Gatters im Frühjahr (meist bis Mai/Juni) eingeschlossen bleibt. Wintergatter sollen der Verminderung von Wildschäden am Wald sowie dem Schutz des Wildes vor Störung dienen. Der Einsatz von Wintergattern ist bisher auf den Ostalpenraum konzentriert. Das älteste bekannte Wintergatter wurde 1951 in der Steiermark errichtet, wo jetzt bereits über 130 Gatter existieren. Nach vielseitig bedingten Lebensraumverlusten und dem Einsatz der Winterfütterung stellen Wintergatter einen weiteren gravierenden Eingriff in die Lebensbedingungen des Rotwildes dar.

Angesichts des landeskulturellen Zieles, artgemäße Lebensräume für freilebendes Rotwild in der vom Menschen beanspruchten Kulturlandschaft zu erhalten und dadurch die Voraussetzungen für tragbare Wildschäden an der Vegetation zu schaffen, sind Wintergatter kein geeignetes Mittel zur Problemlösung. Sie können lediglich lokal die Symptome der Wildtier-Umwelt-Problematik mindern aber nicht weitere Lebensraumverluste verhindern. Außerdem ist der Betrieb von Wintergattern sehr fehleranfällig, wodurch auch das Ziel der Wildschadensvermeidung in der Praxis oft nicht erreicht wird; nachhaltiger Erfolg ist nur selten nachweisbar.

Rotwild an der Fütterung im Gatter

Durch den Einsatz von Wintergattern wird die Gefahr weiterer Lebensraumverluste für das Rotwild und für andere großräumig lebende Wildtierarten sogar erhöht. Die praktische Anwendung von Wintergattern lenkt in der Regel vom stetig fortschreitenden Lebensraumverlust sowie von der hohen Wildschadensanfälligkeit naturferner Waldstrukturen ab. Sie dient oft primär der Wildvermehrung und der Trophäenproduktion.

Bei langfristiger Wintergatterung reduziert sich die Rotwildverteilung im Sommer meist auf eine erheblich kleinere Fläche (Verlust von unter natürlicheren Bedingungen bestehenden Traditionen und Verhaltensmustern, z.B. durch das Setzen von Kälbern im Gatter etc.), was auch einen genetischen Selektionsprozess in Richtung unmittelbarer Abhängigkeit vom Menschen erwarten lässt. Außerdem kann infolge dieser eingeschränkten Raumnutzung durch das Rotwild der Jagdwert in benachbarten, nicht mit Wintergatter ausgestatteten Gebieten erheblich abnehmen.

Aus wildökologischer Sicht sind in Ausnahmefällen Wintergatter nur dann als vorübergehende Notlösung vertretbar, wenn eine Wildpopulation sonst in ihrer Existenz gefährdet ist und wenn ein konkretes, terminlich fixiertes Konzept für eine Lebensraumverbesserung vorliegt, die einen späteren Verzicht auf Wintergatter erwarten lässt.

Kriterien für eine Wintergatter-Errichtung

  • Das erforderliche Lebensraum-Sanierungskonzept ist als großräumiges Gesamtkonzept, z.B. in Form einer wildökologischen Raumplanung auszuführen und hat neben Maßnahmen der Lebensraumverbesserung für das Wild auch Maßnahmen zur Minderung der Wildschadensanfälligkeit des Waldes zu beinhalten.
  • Wintergatter müssen ausreichend groß sein (je nach Lage mindestens 0,3 bis 0,5 Hektar pro Stück Rotwild; Untergrenze 20 Hektar) und sind so anzulegen, dass bei starker Beunruhigung (z.B. durch eindringende Hunde) eine Flucht nach außen möglich bleibt (einzelne Öffnungen oder zumindest niedrige Einsprünge). Dadurch ist auch gewährleistet, dass bei ungeeignetem Gatterstandort, zu hoher Wilddichte im Gatter, Futtermangel oder jagdlichem Missbrauch eine Ausweichmöglichkeit für die Tiere besteht. Dies bedingt automatisch eine größere Sorgfalt bei Gatterplanung und Wildbetreuung.
  • Für bereits bestehende Gatter, die den genannten Anforderungen nicht entsprechen, sind Übergangsfristen zur Anpassung und zur Umsetzung von Konzepten für die Lebensraumverbesserung einzuräumen.
  • Eine Wintergatterung darf nur als letzte Möglichkeit nach der Ausschöpfung aller alternativen Problemlösungsmöglichkeiten erfolgen. Maßnahmen zur Lebensraumgestaltung und eine populationsverträgliche Reduzierung hoher Wildbestände unter Berücksichtigung von Altersstruktur und Geschlechtsverhältnis haben Vorrang.

Ausgrenzungszäune

Wildausgrenzungszäune im Bereich von Rotwild-Winterfütterungen haben den Zweck, auf bestimmten Strecken das Einwechseln des Wildes in besonders verbiss- oder schälgefährdete Waldbestände während der Fütterungsperiode zu verhindern. Sie dienen nicht der Einschließung des Wildes, es handelt sich also nicht um Wintergatter. Aber trotzdem darf auch bei dieser Art von Zäunen die Problematik der Lebensraumeinschränkung nicht außer Acht gelassen werden.

Fazit

Bei allen Überlegungen zur Errichtung von Gattern als vorübergehende Notlösung sind außer der jeweiligen Rechtslage in den Bundesländern (eventuelle Verbote, Bewilligungspflichten etc.) auch die genannten Risiken und Gestaltungsaspekte zu beachten. Im Interesse einer nachhaltigen Lebensraumsicherung für Wildtiere und einer leichteren Wildschadensvermeidung in der Land- und Forstwirtschaft sind in jedem Fall landschaftsplanerische, forstliche und jagdliche Maßnahmen, die die Problemursachen beheben und vorbeugend wirken, den lediglich symptom-bezogenen Maßnahmen wie Wintergatter vorzuziehen.

Rotwild an der Fütterung im Gatter

Rotwild sechs bis acht Monate hinter Zaun bringt keine nachhaltige Lösung des Wald-Wild-Problems. Wintergatter sind aus wildökologischer Sicht nur dann als vorübergehende Notlösung vertretbar, wenn eine Wildpopulation sonst in ihrer Existenz gefährdet ist und wenn ein konkretes, terminlich fixiertes Konzept für eine Lebensraumverbesserung vorliegt, die einen späteren Verzicht auf Wintergatter erwarten lässt.


Für den FUST-Tirol:

  • Landtagsvizepräsident Anton STEIXNER, Vorsitzender;
  • Univ. Prof. DI Dr. Edwin DONAUBAUER, Vorsitzender des Fachlichen Lenkungsausschusses.
  • Univ. Prof. DI Dr. Friedrich REIMOSER, Forsch.-Inst. f. Wildtierkunde u. Ökologie d. Veterinärmed. Univ. Wien, Projektkoordinator.

Fotos: F. Reimoser

ZitierweiseFUST-Tirol (2001): Rotwild – Wintergatter und Ausgrenzungszäune. Zäune - Lösung oder Problem? – FUST-Position 1; Forschungs und Versuchsprojekt „Alpine Umweltgestaltung” des Förderungsvereins für Umweltstudien (FUST-Tirol, Achenkirch); www.fust.at; 4 Seiten.

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