FUST-Tirol    Positionen

„Jagdgatter” und Aussetzen von Wildtieren zum Abschuss


 Jagdgatter haben in Europa eine Geschichte von mehreren Jahrhunderten. Sie sind eingefriedete Areale (bis mehrere 1000 ha), in denen Wildarten, vor allem Schalenwildarten, in meist höherer Dichte gehalten werden, um Abschüsse zu erleichtern. Meist ist heute damit die Absicht höherer Einnahmen verbunden.
Speziell entwickelte Zucht-, Fütterungs-, Transport- und Vermarktungstechniken ermöglichen nun Manipulationen des Wildes, die den Prinzipien einer zeitgemäßen, nachhaltigen Jagd und den ethischen Grundsätzen großer Teile der Gesellschaft widersprechen. Durch mangelnde Unterscheidung zwischen nachhaltiger Jagd und anderen als „Jagd“ bezeichneten Aktivitäten wird „Die Jagd“ immer stärker ins Zwielicht gerückt. Zur klaren Unterscheidung und Abgrenzung sind zwei Prinzipien der Jagd-Nachhaltigkeit*) hilfreich:

  1. Die Jagd orientiert sich an der Bejagung von in der freien Wildbahn selbst reproduzierenden Wildtieren und
  2. die natürliche genetische Vielfalt der Wildarten wird durch eine entsprechende Jagdausübung erhalten und gefördert.

Aus diesen beiden Zielen ergeben sich folgende Konsequenzen:

1. Die Jagd orientiert sich an der Bejagung von in der freien Wildbahn reproduzierenden Wildtieren

Demgemäß gelten Abschüsse von Wildtieren in Gattern mit intensiven landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen grundsätzlich nicht als Jagd (unabhängig von der örtlichen Rechtslage). Sie scheiden somit aus der Nachhaltigkeitsbeurteilung von vornherein aus. Große Jagdgatter mit extensiven Produktionsbedingungen könnten sich hingegen ebenso wie Jagd außerhalb von Gattern der jagdlichen Nachhaltigkeitsbeurteilung unterziehen*). Im Interesse der gesellschaftlichen Akzeptanz und nachhaltigen Entwicklung der Jagd wird jedoch empfohlen, eine klare Abgrenzung zwischen Wildabschüssen in „freier Wildbahn“ („Jagdabschüsse“) und Abschüssen in Gattern („Gatterabschüsse“) zu ziehen, also zwei separate Tätigkeitsbereiche zu unterscheiden. „Gatterabschuss“ wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Zäune, Mauern oder andere künstliche Sperren bestehen, die den genetischen Austausch von Wild mit benachbarten Tieren der gleichen Art ganzjährig unterbinden (dauernde Wildeinschlüsse).

Unter dem oben genannten Nachhaltigkeitsprinzip ist weiters angeführt: „Es werden keine aus Zucht und Gatterhaltung stammenden Wildtiere bejagt“. Dadurch sollen folgende Gepflogenheiten eingeschränkt werden: In manchen Jagdgebieten werden Wildtiere aus (Zucht)Gattern oder Volieren vor der Abhaltung von „Jagden“ in freier Wildbahn ausgelassen, um bereits im gleichen Jahr höhere Jagdstrecken zu erzielen. Dies gilt besonders für Fasane (so genannte „Kistlfasane“), Stockenten, Wildschweine und in manchen westeuropäischen Ländern für Rothühner. Aber auch auf Geweihträger wie den Rothirsch trifft dies zu. Teilweise werden solche Tiere vor Beginn der „Jagd“ in die Nähe von Schützenständen gebracht, um sie knapp vor oder während der Abschussaktion freizulassen. Auch „Vorbestellungen“ der Strecken-Stückzahl und beim Schalenwild auch der Stärke der Tiere vor der „Jagd“ kommen vor. Tiere, die auf diese Art ausgebracht werden und die Abschussaktionen überleben, vor allem Fasane und Rothühner, haben nur eine geringe Chance, in freier Wildbahn zu überleben.

Sowohl die Veräußerung als auch das Freilassen von Wildtieren, die aus Züchtung oder Haltung für sportliche Zwecke stammen, entsprechen nicht dem Nachhaltigkeitsprinzip der Jagd. Dies gilt jedoch nicht für die tierschutz- und artgerechte Auswilderung von Wildtieren autochthoner Arten zum Aufbau und zur Erhaltung selbst reproduzierender, langfristig überlebensfähiger Populationen (z. B. Steinwild, Raufußhühner, Braunbär) unter wissenschaftlicher Begleitung. Die Bejagung ist nach der Auswilderung für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen und durch eine darauf folgende Bejagung darf nicht ein Großteil der ausgewilderten Tiere wieder entnommen werden. Das Ausbrüten und Aufziehen von „ausgemähten“ oder bedrohten Gelegen und das anschließende Freilassen ist von der Beurteilung ausgenommen.

Abgesehen von den begründeten Ausnahmen entsprechen somit weder die Weitergabe (Verkauf, etc.) noch die Freilassung von Wildtieren aus Gattern und Volieren zum Abschuss den Anforderungen an eine zeitgemäße, nachhaltige Jagd.

Darüber hinaus sprechen in einigen Staaten auch rechtliche Gründe dagegen: In Deutschland z.B. besteht keine befugte Jagdausübung bei Abschuss von aus Gattern stammendem Wild, wodurch strafbares Führen der Waffe mit der Rechtsfolge einer Versagung des Jagdscheines auf 5 Jahre entsteht.

2. Die natürliche genetische Vielfalt der Wildarten wird durch eine entsprechende Jagdausübung erhalten und gefördert

Dieses Nachhaltigkeitsprinzip beinhaltet die Forderung „Autochthone Wildtierpopulationen dürfen nicht durch Einbringung nicht-autochthoner Wildtiere verfälscht werden“. „Nicht-autochthon“ sind jene Arten, die in einem bestimmten Gebiet nicht einheimisch sind oder waren (gebietsfremde oder faunenfremde Arten). Dies umfasst alle Wildarten, die nicht zum potenziellen natürlichen Wildarteninventar eines Wildlebensraumes gehören.

Insbesondere sind damit Wildtiere derjenigen Arten gemeint, die nach dem Referenzjahr 1492 (Entdeckung Amerikas) unter direkter oder indirekter Mithilfe des Menschen ins Land gelangt sind.

Die Wiederansiedlung ursprünglich heimischer Arten, die zeitweilig ausgerottet oder deren Populationen vorübergehend erloschen sind, ist damit nicht gemeint. Es geht hier um die Einbringung von nicht autochthonen Wildarten zur „Aufartung“ oder künstlichen Erhöhung der Wildarten-Vielfalt. Die Einbringung solcher Tiere ist im Interesse der Erhaltung und Förderung der natürlichen genetischen Variabilität und Entwicklung der autochthonen Wildtiere problematisch. Sie entspricht nicht den Kriterien einer nachhaltigen Jagdausübung.

Resümee

Im Hinblick auf die Einhaltung der genannten Nachhaltigkeitskriterien für die Jagd sollten

  1. Abschüsse von Wildtieren in Gattern als Gatterabschüsse und nicht als Jagd bezeichnet werden, wodurch Gatter bei der jagdlichen Nachhaltigkeitsbeurteilung automatisch ausscheiden,
  2. keine Veräußerung (Weitergabe, Verkauf) von Wildtieren aus Gattern oder Volieren zum Zweck des Abschusses in freier Wildbahn erfolgen,
  3. kein Freilassen von Wildtieren aus Gattern oder Volieren zum Abschuss stattfinden, und
  4. keine nicht-autochthonen Wildarten in die freie Wildbahn eingebracht werden.

*  Prinzipien, Kriterien und Indikatoren für nachhaltige Jagd mit der Möglichkeit zur Selbstbewertung siehe im Internet unter http://www.biodiv.at/chm/jagd


Für den FUST-Tirol:

  • Dr. Michl EBNER, Mitglied des Europäischen Parlaments, FUST-Vorsitzender;
  • Prof. DI. Dr. Friedrich REIMOSER, Forschungsinstitut für Wildtierkunde & Ökologie, Vet. Med. Univ. Wien;
  • Prof. Dr. Dr. Sven HERZOG, Wildökologie, TU Dresden.

Fotos: FUST-Tirol

Zitierweise:

FUST-Tirol (2008): „Jagdgatter" und Aussetzung von Wildtieren zum Abschuss. – FUST-Position 7; Forschungs und Versuchsprojekt „Alpine Umweltgestaltung” des
Förderungsvereins für Umweltstudien (FUST-Tirol, Achenkirch); www.fust.at; 4 Seiten.

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FUST-Tirol    Positionen

Gesellschaftliche Bedeutung der Jagd
Grundsätze für Bewertung und Vorbeugung
Naturerhaltung durch nachhaltige Nutzung


positionen_06_2Die Jagd hat viele Kritiker: Stichworte wie Angeberei, nur Geldsache, Wildschäden, nur Trophäenjagd etc. geben zu Denken. Andererseits hat Jagd als Teil der Land- und Forstwirtschaft, als Regulator in der Kulturlandschaft und nun auch im Naturschutz als eine mögliche nachhaltige Nutzungsform der Natur eine solide gesellschaftspolitische und rechtliche Basis. Der potentielle Naturschutzbeitrag durch Jagd ist seit etwa 20 Jahren auch international untermauert. Hierzu ein Blick auf die wichtigsten Dokumente, in denen die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen als Grundlage für die Erhaltung der Biodiversität international verankert ist:

  • Brundtland-Report (1987): Nutzung der Natur, ohne die Nutzungsmöglichkeiten künftiger Generationen zu schmälern.
  • UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED 1992, Rio de Janeiro): Nachhaltige Nutzung heißt ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.
  • Internationale Union zur Erhaltung der Natur mit den natürlichen Hilfsquellen (IUCN); Erklärung zur Politik über die nachhaltige Nutzung wildlebender natürlicher Ressourcen (Amman, 2000): Nutzung schafft Anreiz zum Schutz!
  • Konvention über Biologische Vielfalt (CBD, 2000) und Agenda 21 mit Prinzipien für gesamtheitliche Lebensraumbewirtschaftung und Richtlinien für die Umsetzung verbunden mit den Addis Ababa Principles über nachhaltige Nutzung der natürlichen Vielfalt (CBD, 2004): „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen ist eine Voraussetzung für deren Erhaltung.“

Diese Dokumente waren anfangs eine klare internationale Anerkennung durch die Wissenschaft; dann ergänzt durch rechtlich bindende Regeln, welche die Ausübung der Jagd, auch der „Freizeitjagd“ mitteleuropäischer Prägung – sofern nachhaltig erfüllt – als wesentlichen Erhaltungsfaktor für die freilebende Tierwelt festlegen. Darüber können sich auch Gruppen mit dem Ziel der Abschaffung der Jagd schwer hinwegsetzen.

Seit langem befasst sich die Staatengemeinschaft intensiv mit der Frage, ob und wie die natürliche Lebensvielfalt unseres Planeten bewahrt werden kann. Auf nationaler Ebene wurden schon frühzeitig einzelne Populationen und Lebensräume regional unter Schutz gestellt. So entstanden Schutzgebiete unterschiedlicher Art und außerdem Gesetze, die die Nutzung bestimmter Tier- und Pflanzenarten untersagten. Der Verlust von Lebensräumen und Arten konnte dadurch meist nicht aufgehalten werden. Zudem gibt es immer wieder Probleme hinsichtlich der Finanzierung, der Überwachung und der Akzeptanz bei der ländlichen Bevölkerung, deren Rechte häufig beschnitten wurden. Lediglich Nutzungsverbote und die Unterschutzstellung von Arten und Lebensräumen bringen nicht den notwendigen Erfolg zur Erhaltung der Artenvielfalt.

Auf internationaler Ebene wurde dies erkannt. Alle relevanten Konventionen und Resolutionen der letzten Jahrzehnte berücksichtigen das Prinzip der nachhaltigen Nutzung. Strategien zur Erhaltung der Natur müssen auch die nachhaltige Nutzung der Naturgüter einbeziehen. Dies wird untermauert von der Erkenntnis, dass ein ernsthaftes und eigenmotiviertes Erhaltungsinteresse der Menschen an Tieren und Pflanzen dann besteht, wenn sie von deren Wert und Nutzen überzeugt sind. Im Gegenzug droht das keine Beachtung zu finden und verloren zu gehen, was nicht in Wert gesetzt werden kann. Dadurch erscheint es der regionalen Bevölkerung, maßgeblichen Interessengruppen oder sogar einer Mehrheit der Gesellschaft als nicht erhaltenswert.

Dies gilt im besonderen Maße für die Nutzung von Wildtieren – einige Antilopenarten in Afrika wären wahrscheinlich längst ausgestorben, wenn das Interesse an diesen Arten nicht durch geregelte Nutzungsmöglichkeit in Form von nachhaltiger Bejagung erhalten geblieben wäre. Oft sind Arten die einen hohen internationalen Schutz genießen deshalb besonders gefährdet, weil infolge fehlender geregelter Nutzungsmöglichkeiten wenig Interesse an ihrer Erhaltung und am Schutz ihrer Lebensräume besteht, insbesondere auch bei der lokalen Bevölkerung. Dies gilt z.B. für einige bodenbrütende Vogelarten dort, wo sie nicht bejagt werden dürfen; noch dazu kommt gleichzeitig oft eine unkritische, totale Unterschutzstellung von Beutegreifern, die ihren Untergang beschleunigen können. Dies gilt ebenso für geschützte Elefanten in Afrika oder für die Saigaantilope in Zentralasien, die, wenn sie nicht regulär und nachhaltig bejagt und damit auch geschützt sind, umso heftiger gewildert werden. Auch der Rothirsch wäre in vielen Gebieten verschwunden wenn es keine reguläre Nutzungsmöglichkeit gäbe. Viele Land- und Forstwirte würden Wildschäden ohne Nutzen nicht dulden. Oder das Auerhuhn in Österreich: wenn es nicht mehr genutzt werden dürfte, finden sich kaum Waldbesitzer, die den Wald für diese Art positiv gestalten und bewohnbar machen. Für Tierarten, die allein durch Unterschutzstellung gerettet werden – wie z.B. der Panda in China – bedarf es eines sehr großen Finanzaufwandes. Ohne regionale Nutzungsmöglichkeit von Pflanzen- und Tierpopulationen und einem damit verbundenen ökonomischen Anreiz zur Erhaltung der genutzten Ressourcen bedingt der Artenschutz also einen sehr hohen finanziellen Aufwand, wäre somit nur von reichen Nationen finanzierbar und deshalb weltweit gesehen ineffizient.

Es bleibt festzuhalten: Nachhaltige Nutzung ist das wichtigste Konzept, das auf breiter Front einen wesentlichen Beitrag zur Naturerhaltung leisten kann. Dies gilt auch für die Ausübung der Jagd. Was für manche schon immer klar war, haben anlässlich der 7. Vertragsstaatenkonferenz 192 Staaten in der Konvention für die Biologische Vielfalt (CBD) zur weltweit bindenden Leitlinie erklärt. Die Staaten haben sich nun rechtlich verpflichtet, das umzusetzen. Dadurch wurde auch die Schaffung von Prinzipien, Kriterien und Indikatoren der Nachhaltigkeit als objektive Grundlage notwendig. Die Jäger können diese nun weltweit günstige gesellschaftspolitische Situation allerdings nur dann nützen, wenn sie die Einhaltung der Nachhaltigkeitsregeln nachweisen und es überdies verstehen, diesen Mehrwert der Jagd auch im regionalen Gesellschaftskreis glaubwürdig zu leben und zu vermitteln.


Für den FUST-Tirol:

• Dr. Michl EBNER, MEP, Vorsitzender;
• Dr. Richard LAMMEL, Stellv. Vorsitzender;
• Bgm. Stefan MESSNER, Vorsitzender des Lenkungsausschusses;
• Univ.-Prof. Dr. Friedrich REIMOSER, Projektkoordinator;
• Christiane und Emil UNDERBERG, Dr. Wolfgang BURHENNE als Mitglieder.

Fotos: FUST-Tirol

Zitierweise:

FUST-Tirol (2007): Gesellschaftliche Bedeutung der Jagd. Naturerhaltung durch nachhaltige Nutzung. – FUST-Position 6; Forschungs und Versuchsprojekt „Alpine Umweltgestaltung” des Förderungsvereins für Umweltstudien (FUST-Tirol, Achenkirch); www.fust.at; 4 Seiten.

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Weitere Veröffentlichungen aus den FUST-Projekten zu diesem Thema auf der Home-Page des FUST-Tirol (www.fust.at). Prinzipien, Kriterien und Indikatoren für nachhaltige Jagd mit der Möglichkeit zur Selbstbewertung unter http://www.biodiv.at/chm/jagd.